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Grundlage und allgemeine Verkaufsbedingung

§ 1 Verwendungsbereich

Die Paragrafen 1 bis 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ gelten im Verhältnis der Stark GmbH gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Er wird im Folgenden als privater Kunde bezeichnet. Die Paragrafen 1 bis 10 dieser AGB gelten auch gegenüber Unternehmern, soweit die Regelung dieser Paragrafen nicht innerhalb der Paragrafen … abgewandelt oder spezifiziert werden. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer. Er wird im Folgenden als gewerblicher Kunde bezeichnet.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Stark GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Vertragsschlüsse sind nur in deutscher Sprache möglich.


§ 2 Vertragsschluss

Bestellungen bei der Stark GmbH, auch wenn sie aufgrund eines von der Stark GmbH detaillierten Angebots getätigt werden, stellen gegenüber der Stark GmbH lediglich ein Angebot dar. Dies trifft auch auf Auftragserteilungen zu. Die Stark GmbH behält es sich vor Bestellungen und/ oder Aufträge abzulehnen.

Der entsprechende Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Stark GmbH die Bestellung und/ oder den Auftrag schriftlich bestätigt. Dies kann auch per Email erfolgen.


§ 3 Widerrufsrecht

Widerrufsrecht bei Kauf:

Private Kunden können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (Email möglich) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

Stark GmbH

In den Fuchslöchern 21

67240 Bobenheim-Roxheim

Telefax: +49 (0)6239 4451

E-Mail: stark-isolierungen@t-online.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Kann der private Kunde der Stark GmbH die erhaltenen Sachen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er gegenüber der Stark GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Sollte die zurückgesandte Ware Gebrauchsspuren enthalten, die auf eine über die übliche Prüfung der Ware hinausgehende Nutzung schließen lassen, so ist der Stark GmbH berechtigt einen entsprechenden Nutzungsersatz geltend zu machen. 

Ausschluss des Widerrufs:

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, soweit es sich bei dem Vertrag zwischen dem privaten Kunde und der Stark GmbH um einen Werkvertrag handelt oder die gelieferte Sache auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist oder schnell verderben kann oder deren Verfallsdatum überschritten würde.


§ 4 Kosten der Rücksendung

Die Kosten der Rücksendung übernimmt die Stark GmbH, soweit diese nicht aufgrund Verschuldens durch den privaten Kunden über den üblichen Kosten liegen. Ein derartiger Fall liegt vor, wenn der private Kunde die Rücksendung unfrankiert dem Postzustellungsunternehmen übergibt. Der private Kunde erhält die Kosten für die Rücksendung von der Stark GmbH erstattet, soweit er binnen 30 Tagen nach Rücksendung diese Kosten unter Vorlage des Originalkostenbelegs bei der Stark GmbH schriftlich anfordert. Für den Fall der unfreien Versendung behält sich die Stark GmbH die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.


§ 5 Fälligkeit und Zahlung

Sobald dem privaten Kunden eine Bestätigung über den Abschluss des Vertrages vorliegt, ist der vereinbarte Kaufpreis oder Werklohn fällig. Der private Kunde muss per Vorkasse den Kaufpreis per Überweisung oder Lastschrift  zahlen. Kommt der private Kunde in Zahlungsverzug, so besteht für die Stark GmbH ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem privaten Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Stark GmbH unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der private Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom privaten Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über eine Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

(2) Kommt der private Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Stark GmbH berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(3) Soweit eine Lieferung an den privaten Kunde nicht möglich ist, weil er nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der private Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.



§ 7 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Sitz der Stark GmbH “ vereinbart.

(2) Sofern der private Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der private Kunde. Die Versandkosten sind gewichts- und entfernungsabhängig. 


§ 8 Gewährleistung

(1) Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so hat der private Kunde solche Fehler sofort gegenüber der Stark GmbH zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche des privaten Kunden keine Konsequenzen.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Stark GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist die Stark GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der private Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Die Stark GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der private Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stark GmbH beruhen. Soweit der Stark GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Die Stark GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.


§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Stark GmbH. Soweit das Eigentum der Ware durch Einbau, Vermischung oder sonst wie aufgrund rechtlicher Vorschriften auf den privaten Kunden übergehen sollte, so räumt der private Verbraucher der Stark GmbH Teileigentum an der Sache an, in der die Ware aufgegangen ist. Der Einbau oder die Vermischung der Ware mit Sachen die im Eigentum Dritter stehen und zur Folge haben, dass die Stark GmbH aufgrund rechtlicher Vorschriften das Eigentum an der Ware verliert, ist dem privaten Kunden bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises untersagt.


§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Stark GmbH Erfüllungsort.


§ 11 Geltungsbereich gegenüber gewerblichen Kunden

Die AGB der Stark GmbH gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen der Stark GmbH als angenommen. Soweit die Einkaufsbedingungen des gewerblichen Kunden den  Bedingungen der Stark GmbH ganz oder teilweise entgegenstehen sollten, wird diesen ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen der Stark GmbH sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie dies schriftlich erklärt. Dies gilt insbesondere dann, wenn zeitlich nachgehende Bestätigungen des gewerblichen Kunden mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen erfolgen.

Die Schriftform nach diesem Dokument beinhalt auch die elektronische Form gemäß § 126 a BGB.


§ 12 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Stark GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zum Angebot gehörige Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur dann als maß- oder gewichtsgenau anzusehen, wenn dies ausdrücklich bestätigt ist. An diesen Unterlagen behält sich die Stark GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Einwilligung der Stark GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht an die Stark GmbH erteilt, so sind alle Unterlagen unaufgefordert unverzüglich an die Stark GmbH zurückzugeben.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der gewerbliche Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Stark GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den gewerblichen Kunden erklärt werden.

(3) Wird die Ware auf elektronischem Wege oder telefonisch bestellt, wird die Stark GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Für die Richtigkeit der Lieferung aufgrund telefonischer Bestellung übernimmt die Stark GmbH keine Gewähr.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Stark GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Stark GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern der Stark GmbH. Der gewerbliche Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.

(5) Die Rechte des Käufers sind ohne Zustimmung der Stark GmbH nicht übertragbar.

(6) Für sämtliche Vereinbarungen gilt die Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen, insbesondere die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Der gewerbliche Kunde kann trotz bestehenden Eigentumsvorbehaltes die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne Zustimmung der Stark GmbH ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muss der Besteller dies unverzüglich der Stark GmbH anzeigen. Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung:

(2) Die Befugnis des Bestellers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des gewerblichen Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Der gewerbliche Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, auf die erste Aufforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Die Stark GmbH wird dem gewerblichen Kunden für die zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§ 254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch die Stark GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.

(4) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der gewerbliche Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den gewerblichen Kunden für die Stark GmbH vorgenommen, ohne dass der Stark GmbH hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt die Stark GmbH das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.

(5) Der gewerbliche Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die Stark GmbH ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.

(6) Die Stark GmbH wird die abgetretenen Forderungen, solange der gewerbliche Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der gewerbliche Kunde ist aber verpflichtet, der Stark GmbH auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und die Stark GmbH ihm keine andere Anweisung gibt.

(7) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von der Stark GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.

(8). Die Stark GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den gewerblichen Kunden die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

(9) Von Pfändungen ist die Stark GmbH unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.

(10) Der gewerbliche Kunde ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, der Stark GmbH eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden. Sollte die Stark GmbH im Interesse des Bestellers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen, bis die Stark GmbH aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt ist.


§ 14 Vergütung

(1) Alle aufgeführten Preise der Stark GmbH sind Nettopreise in Euro zzgl. Porto und Verpackung. Bei sofortiger Anlieferung der Ware ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im Übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Sollte zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegen, berechtigen nach diesem Zeitraum eintretende Material- und Lohnverteuerungen die Stark GmbH, den Preis angemessen und entsprechend unserer Kalkulation zu ändern.

(2) Rechnungen der Stark GmbH sind sofort ab Rechnungsdatum fällig. Alle Rechnungen sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, der in der Rechnung angeboten oder mit der Stark GmbH vereinbart ist. Soweit keine besondere Bestimmung bzw. Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung innerhalb der auf der Rechnungsstellung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zu erfolgen.

(3) Die Rechnungen der Stark GmbH gelten als genehmigt, soweit sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang reklamiert werden. Dies gilt nicht, soweit der Grund der Beanstandung auch bei sorgfältiger Prüfung für den gewerblichen Kunden innerhalb der Wochenfrist nicht erkennbar ist. In diesem Fall hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, nachdem der Grund der Beanstandung erkennbar ist.

(4) Wechsel werden von der Stark GmbH nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.

(5) Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfalle hat der gewerbliche Kunde während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Im Übrigen behält sich die Stark GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(6) Der gewerbliche Kunde ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche oder Mängelrügen auf früheren Geschäftsbeziehungen oder dem aktuellen Vertragsverhältnis beruhen, diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

(7) Sind zwischen der Stark GmbH und dem gewerblichen Kunden Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld fällig, wenn der gewerbliche Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10 %, des Teilzahlungspreises in Verzug ist. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der gewerbliche Kunde seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist.

Statt die Restschuld zu verlangen, kann die Stark GmbH - unbeschadet ihrer anderen Rechte - dem gewerblichen Kunden schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen, mit der Erklärung, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erfüllung des Vertrages durch den gewerblichen Kunden ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die stark GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.


§ 15 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den gewerblichen Kunden über, wenn die Ware abhol- oder versandbereit gemeldet wird oder beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Soweit Arbeiten der Stark GmbH in den Räumen des gewerblichen Kunden erfolgen, liegt die Gefahr des zufälligen Untergangs ab Beginn der Arbeiten beim gewerblichen Kunden.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der gewerbliche Kunde im Verzug der Annahme ist.

(3) Mit Übernahme der Güter durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen wird die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung bestätigt, soweit keine Beanstandungen durch den jeweiligen Transporteur erfolgen. Mit dieser Übernahme ist die stark GmbH von jeglicher Haftung wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen frei, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

§ 16 Rechte des gewerblichen Kunden bei Mängeln der Sache

(1) Der gewerbliche Kunde hat die Ware und/ oder das Werk unverzüglich nach der Ablieferung durch die Stark GmbH, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Stark GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung. schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der gewerbliche Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Wochenfrist nicht entdeckt werden können, sind der Stark GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird der Stark GmbH ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des gewerblichen Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(2) Eine erfolgte Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.

(3) Schlägt die Nacherfüllung bei Kaufsachen fehl, kann der gewerbliche Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der gewerbliche Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der gewerbliche Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim gewerblichen Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Stark GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

(4) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der gewerbliche Kunde der Stark GmbH den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 1 dieser Bestimmung).

(5) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Stark GmbH stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(6) Garantien im Rechtssinne erhält der gewerbliche Kunde durch die Stark GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


§ 17 Haftungsbeschränkungen

(1) Gegenüber gewerblichen Kunden haftet die Stark GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des gewerblichen Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Stark GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des gewerblichen Kunden.

(3) Nicht ersetzt werden die Wertminderung des Gegenstandes, entgangene Nutzung und entgangener Gewinn.

(4) Schadensersatzansprüche des gewerblichen Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Stark GmbH Arglist vorwerfbar ist.


§ 18 Lieferung und Lieferverzug

(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

(2) Der gewerbliche Kunde kann sechs Wochen nach der Überschreitung eines unverbindlichen oder verbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen oder verbindlichen Lieferfrist die Stark GmbH schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Dem gewerblichen Kunden stehen insoweit die gesetzlichen Rechte im Falle des Verzuges des Verkäufers zu. Soweit die Stark GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und sie sich in Verzug befindet, ist der gewerbliche Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn er der Stark GmbH eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gewährt, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung/Leistung ablehne und die Stark GmbH die Nachfrist nicht einhält. Ist der gewerbliche Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Stark GmbH zu. Für den Fall, dass die Stark GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sie sich in Verzug befindet, ist der gewerbliche Kunde zur Geltendmachung eines Verzugsschadens berechtigt, unter der Voraussetzung, dass ihm grundsätzlich ein solcher Schaden entstanden ist. Der zu leistende Schadensersatz beträgt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der Lieferungen und Leistungen, mit denen sich die Stark GmbH im Verzug befinden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Wird der Stark GmbH während sie in Verzug ist die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Höhere Gewalt oder bei der Stark GmbH oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Stark GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand/ das Werk zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern bzw. herzustellen, verändern die Liefertermin um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
(5) Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Gegenstandes/ Werkes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Gegenstand/ Werk fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Zusicherung gegeben ist.

(6) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Gegenstand/ das Werk nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den gewerblichen Kunden zumutbar sind.


§ 19 Abnahme

(1) Der gewerbliche Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen, es sei denn es wurde schriftlich eine andere Frist vereinbart. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt eine ortsübliche und angemessene Lagergebühr zu verlangen. Bei Werken, die in den Räumlichkeiten des gewerblichen Kunden zu erstellen sind, hat die Abnahme unverzüglich an Fertigstellungsanzeige zu erfolgen.

(2) Bleibt der gewerbliche Kunde mit der Abnahme eines Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann die Stark GmbH dem gewerblichen Kunden schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen, mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Stark GmbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der gewerbliche Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist.

Bleibt der gewerbliche Kunde mit der Abnahme eines Werkes länger als einen Tag ab Zugang der Fertigstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug, gilt das Werk als abgenommen.

(3) Verlangt die Stark GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 20 % des vereinbarten Kaufpreises. Unabhängig davon kann die Stark GmbH einen höheren Schadensersatz geltend machen, wenn sie diesen nachweist.


§ 20 Bestimmungen für den Werkvertrag

(1) Soweit die bisherigen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Werkvertrag Anwendung finden können, gelten diese entsprechend.

(2) Bei der Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen gelten die Vorschriften des Kaufrechts. Bei der Herstellung nichtvertretbarer Sachen gelten neben den kaufrechtlichen auch die werkvertraglichen Vorschriften über Mitwirkung, Abnahme und Kündigungsrecht.

(3) Sollte ein Werk mangelhaft sein, übt die Stark GmbH das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung aus. Die Nacherfüllung ist davon abhängig, dass der gewerbliche Kunde eine verhältnismäßige Vorleistung in Höhe des Wertes der mangelhaften Leistung erbringt.
(4) Nicht offensichtliche Mängel müssen der Stark GmbH innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme angezeigt werden. Für offensichtliche Mängel beträgt diese Frist 4 Wochen nach Abnahme. Offensichtliche Mängel sind solche, die derart offen zutage treten, dass sie auch nichtkaufmännischen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällig sind.

(5) Die Verjährungsfrist für Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln der Sache beträgt ein Jahr. Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn der Leistungsanspruch selbst verjährt ist und die Stark GmbH sich hierauf beruft.


§ 21 Schutzrechte

Werden Gegenstände nach Angabe des gewerblichen Kunden hergestellt, so übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung eines solchen Gegenstandes etwaige gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die aus der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte entstehen, ist der gewerbliche Kunde der Stark GmbH gegenüber haftbar.


§ 22 Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Stark GmbH. Dasselbe gilt, wenn der gewerbliche Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem privaten Kunden und/ oder dem gewerblichen Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Durch die Annahme unserer Auftragsbestätigung werden unsere vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen anerkannt.


 

Stark GmbH, Stand: Juni 2010

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